Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses sowie der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Freiberufler und kleine Gewerbebetriebe die aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht verpflichtet sind Bücher zu führen, haben die Möglichkeit Ihren Gewinn vereinfacht durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln.
Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen die Erstellung von:
Dipl.-Finanzwirt Steuerberater
Jens Utzerath
Flemingstr. 16
52372 Kreuzau
Telefon: +49 2422 50418-0
Telefax: +49 2422 50418-10
E-Mail: info@steuerberater-utzerath.de
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