Jahresabschlusserstellung


Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses sowie der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Freiberufler und kleine Gewerbebetriebe die aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht verpflichtet sind Bücher zu führen, haben die Möglichkeit Ihren Gewinn vereinfacht durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben gemäß § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln.

 

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen die Erstellung von:

  • der Einnahmen-Überschussrechnung,
  • der Eröffnungsbilanz,
  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und die beratende Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichts
  • eines Zwischenabschlusses
  • einer Auseinandersetzungsbilanz
  • einer Liquidationsbilanz
  • eines Erläuterungsberichtes
  • Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellung der E-Bilanz für die Finanzverwaltung